Faktencheck: Gepanscht, gestreckt, verfälscht – Wo Honig draufsteht, ist nicht immer Honig drin (n-tv)

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13.08.2021

Im Rahmen des TV-Berichts Gepanscht, gestreckt, verfälscht – Wo Honig draufsteht, ist nicht immer Honig“ drin und des Online-Artikels vom 01.08.2021 des TV-Senders n-tv prangern die Macher des Berichts angebliche Honigfälschungen und ungenaue Kennzeichnungen an. Beim Checken der Fakten wird deutlich, dass die Redaktion nicht immer genau hingeschaut hat.

 

1. Vorwurf: Kein anderes Lebensmittel hat eine vergleichbare Regelung zur Herkunftsangabe wie der Honig.

Fakt: Wie der Bericht richtig feststellt, ist die Herkunftsangabe des Honigs in der europäischen Honigrichtlinie festgelegt. Diese schreibt eine Unterscheidung zwischen Honig aus EU-Mitgliedstaaten und Honig aus Nicht-EU-Staaten vor. Allerdings wird auch behauptet, dass es bei anderen landwirtschaftlichen Produkten eine vergleichbare Regelung nicht gibt. Das ist falsch. Die EU-Verordnung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen und biologischen Erzeugnissen trifft die Unterscheidung zwischen „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Diese Angabe muss laut Verordnung auf jedem Produkt stehen, das das Logo der EU zur ökologischen/biologischen Produktion trägt.

Unsere Position: Der Honig-Verband e. V. bekennt sich ausdrücklich zur aktuellen Regelung zur Herkunftsdeklaration. Diese hat sich nicht nur beim Honig bewährt, sondern auch bei anderen Agrarprodukten. Sie ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, frei nach ihren Vorlieben den Honig zu kaufen – unabhängig ob regional, national, nach Geschmack oder Sorte. Wir lehnen jeden Verstoß gegen die Aufweichung der Honigrichtlinie entschieden ab. Eine falsche Herkunftsdeklaration ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug. Gegen Lebensmittelbetrug, egal in welcher Form, muss konsequent vorgegangen werden. Der Honig-Verband und seine Mitglieder die Honigimporteure und -abfüller stehen für Transparenz ein und arbeiten mit Laboren und zuständigen Behörden eng zusammen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern jederzeit alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen zu können.

 

2. Vorwurf: In deutschen Supermärkten seien auch „minderwertige Mischhonige“ im Umlauf.

Fakt: Im Website-Artikel zum TV-Bericht wird impliziert, dass Mischhonige minderwertig seien. Dem möchten wir entschieden widersprechen. Mischhonige sind nicht qualitativ minderwertig. Vielmehr ist das Mischen von Honig notwendig, um auch über einen langen Zeitraum eine hohe Qualität bieten zu können. Da es sich beim Honig um ein Naturprodukt handelt, ist seine Produktion durch die Bienen stets abhängig von den äußeren Witterungsverhältnissen. Extreme Wetterlagen können die Eigenschaften von Pflanzen verändern oder sie sogar zerstören. Das nimmt unweigerlich Einfluss auf die Produktion, Qualität und Ernte des Naturprodukts. Indem die Honigabfüller verschiedene Honige mischen, reagieren Sie auf Ernteausfälle oder qualitative Unterschiede im Vergleich zu vergangenen Ernten. Das führt zu einem konsistenten Geschmack sowie eine gleichbleibend hohe Qualität. Ob mehrere Honige gemischt wurden oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob der Honig verfälscht wurde. Honigfälschungen können sowohl bei Mischhonigen als auch bei Honigen des „Imkers von nebenan“ auftreten.

Unsere Position: Das Mischen von Honigen ist wichtig, um Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hochwertiges Produkt zu liefern. Der natürliche Charakter des Honigs wird beim Mischen bewahrt. Durch das Mischen wird die Qualität der Honige nicht beeinflusst. Ob ein Honig verfälscht wurde, hat nichts damit zu tun, ob es sich um einen Mischhonig handelt oder nicht.

 

3. Vorwurf: Im Honig befinden sich Pyrrolizidinalkaloide, die negative Auswirkung auf die Gesundheit haben können.

Fakt: Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Stoffe, welche die Pflanze selbst gegen z. B. Fraßfeinde produziert. Die Biene nimmt diese unbeabsichtigt beim Sammeln des Nektars auf. Für Bienen selbst sind PA unschädlich. In Deutschland gibt es keine Grenzwerte für diesen pflanzlichen Stoff. Unsere Mitglieder richten sich beim Kauf und der Abfüllung des Honigs deshalb an die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Unsere Position: Das Vorkommen von PA will der Honig-Verband reduzieren. Denn laut BfR macht Honig bei Kindern und Erwachsenen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die PA-Gesamtaufnahme aus. Wir sind in großem Maße daran interessiert, für Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr Klarheit und Transparenz beim Thema der kritischen pflanzlichen Stoffe herzustellen. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden aus der Lebensmittelbranche einen Code of Practice erarbeitet, durch den die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte kurzfristig auf hohe PA-Werte reagieren und den PA-Gehalt in Lebensmitteln nachhaltig reduzieren können.

 

4. Vorwurf: Importware steht immer wieder im Verdacht, verfälscht und gestreckt zu sein.

Fakt: Importierter Honig wird äußerst streng kontrolliert, u. a. bei der Einfuhr in die EU oder bei der Abfüllung. Dabei wird der Honig mit modernen Analysemethoden [https://www.honig-verband.de/im-labor-wie-funktioniert-die-analyse-von-honig] durchleuchtet, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Bei Unregelmäßigkeiten wird der Honig umgehend aus dem Verkehr gezogen. Hinzu kommt, dass die deutschen Honigabfüller sich sehr umsichtig auf dem internationalen Honigmarkt verhalten. Beispielsweise kommen nur sechs Prozent aller Honigimporte aus China, obwohl der Honig aus dem Reich der Mitte mit Abstand der günstigste auf dem Weltmarkt ist. Das zeigt: Die deutschen Honigabfüller schauen vor allem auf die Qualität und weniger auf den Preis des Honigs.

Unsere Position: Der Honig-Verband setzt sich seit langer Zeit dafür ein, dass Honigfälschern aktiv entgegengetreten wird. Die Honigrichtlinie ist deutlich: Dem Honig dürfen keine Fremdstoffe hinzugegeben werden. Die Zugabe von Fremdzucker oder anderen honigfremden Stoffen ist Betrug und sollte rechtlich verfolgt und sanktioniert werden. Regelmäßige Kontrollen von Honigen, wie in der im Online-Artikel von n-tv genannten Operation OPSON X, sind deshalb richtig und wichtig. Sie sorgen dafür, dass das Vertrauen zwischen Verbrauchern und Produzenten gestärkt und die hohe Qualität des Naturprodukts Honig sichergestellt wird. Langfristig schaden Honigverfälschungen dem hohen Ansehen der Honigbranche und unserer Mitglieder sowie der Bienen. Dies alles gilt es mit aller Kraft zu vermeiden.

Um Honigfälschungen im Einzelhandel zu verhindern, ist ein offener und vertrauensvoller Austausch zwischen der Honigbranche, den Lebensmittellaboren und den zuständigen Behörden notwendig. Der Honig-Verband fördert diesen Austausch aktiv und sorgt mit aktuellen Marktinformationen für Sensibilität auf dem Honigmarkt. Dieser proaktive Ansatz zeigt seine Wirkung und unsere Mitglieder nehmen das Thema sehr ernst.

Im Bericht kommt zudem eine Vertreterin der Stiftung Warentest zu Wort. Die Stiftung Warentest hatte im Jahr 2019 eine Reihe von Honigen getestet. Eine Einordnung der Ergebnisse hat der Honig-Verband hier vorgenommen.

 

Mehr Informationen zu den Positionen des Honig-Verbands zu den Themen des n-tv-Berichts finden Sie hier:

https://www.honig-verband.de/die-kennzeichnungspflicht-hat-sich-bewaehrt-nicht-nur-beim-honig

https://www.honig-verband.de/mythos-honigfaelschung

https://www.honig-verband.de/wo-honig-drauf-steht-muss-honig-drin-sein

https://www.honig-verband.de/gut-gewappnet-gegen-honigverfaelscher

https://www.honig-verband.de/honig-aus-china-wohl-oder-uebel

https://www.honig-verband.de/die-mischung-machts-warum-mischhonig-qualitaet-garantiert

https://www.honig-verband.de/mythos-gepanschter-honig

https://www.honig-verband.de/im-labor-wie-funktioniert-die-analyse-von-honig

https://www.honig-verband.de/code-of-practice-zu-pyrrolizidinalkaloiden

 

Quellen

tvnow.de

n-tv.de

eur-lex.europa.eu (Honigrichtlinie)

eur-lex.europa.eu (Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen)

bienenjournal.de

bfr.bund.de