Bittersüßes Frühstück?
Stellungnahme zum Beitrag der Stiftung Warentest (02/2019)

artikel

11.02.2019

Im Beitrag „Bittersüßes Frühstück“ der Stiftung Warentest (02/2019) werden unterschiedliche Facetten bezüglich des Honigs aufgegriffen, die aus Sicht des Honig-Verbands e. V. nicht detailliert und differenziert genug sind oder weiterer Erklärungen bedürfen. Aus diesem Grund nimmt der Honig-Verband e. V., die Stimme der deutschen Honigimporteure und -abfüller, im Folgenden Stellung zu den Hauptkritikpunkten.

Zur Aussage „Mehrere sind wärmebeschädigt“

Richtig ist:

  • Zur Ermittlung möglicher Wärmeschäden werden im Normalfall die Aktivität des Enzyms Invertase (Saccharase) sowie der Gehalt der Hydroxymethylfurfural (HMF) untersucht.
  • Ein niedriger HMF-Wert gibt Rückschluss darauf, dass der Honig frisch geerntet ist, besonders schonend behandelt wurde und sich stets in kühler Lagerung befunden hat.
  • Hohe Werte des Enzyms Invertase (Saccharase) können ein Indiz für schonende Verarbeitung und gute Lagerung sein. Je nach Honigart, Tracht und Herkunftsland können diese Werte aber auch natürlicherweise niedriger sein. Nicht immer schaffen es die Bienen, den Honig mit eigenen Enzymen anzureichern.

Falsch ist:

  • Eine niedrige Aktivität des Enzyms Invertase sowie ein gesteigerter HMF-Gehalt sind ein klarer Hinweis für zu hohe oder zu lange Erwärmung. Denn auch ohne Erwärmung verändern sich diese Werte im Zuge der Lagerung des Honigs. Das gilt sowohl für die Lagerung im Herkunftsland, den Transportweg, die Lagerung beim Abfüller und nicht zuletzt auch die Lagerung im Supermarkt.

Unsere Position:

  • Die Mitglieder des Honig-Verbands nehmen eine Vielzahl an Vorkehrungen vor, um den Honig so wenigen Temperatureinflüssen wie möglich auszusetzen. Bei der Lagerung wird eine niedrige Temperatur (10-18 Grad Celsius) und eine geringe Luftfeuchtigkeit (<60 %) empfohlen.

Zur Aussage „gängige Praxis, Honig unreif zu ernten“

Richtig ist:

  • Wie Honig hergestellt und unter welchen Bedingungen dieser in den Umlauf gebracht werden darf, wird in Deutschland eindeutig durch die Honigverordnung festgelegt.

Unsere Position:

  • Der Honig-Verband und seine Mitglieder lehnen hiervon abweichende Praktiken ab. Honig wird ausschließlich von Bienen erzeugt.
  • Der Honig-Verband fordert außerdem, dass Honig nicht unreif geerntet werden darf.

Zur Aussage „Glyphosat und Pflanzengifte gefunden“

Richtig ist:

  • Honig ist ein Naturprodukt. Eine verbreitete Belastung der Natur im In- und Ausland spiegelt sich im Honig wider.
  • Stoffe wie Glyphosat oder Pyrrolizidinalkaloide (PA) können in den Honig gelangen, wenn sie von den Bienen beim Sammeln von Nektar und Pollen eingetragen werden.
    • Wir unterscheiden dabei zwischen:
      • (1) Stoffen, die vom Menschen in die Natur eingebracht werden (hier: z.B. Glyphosat):
        • Alle Honige im Test stimmen mit den gesetzlichen Grenzwerten überein.
        • Bei Glyphosat sind in Deutschland klare Höchstgrenzen für Honig – als tierisches Lebensmittel – definiert. Diese liegen bei 0,05 mg/kg. Honig mit höheren Anteilen darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
        • Bei pflanzlichen Lebensmitteln (z.B. Getreide) ist dieser Grenzwert mit 10 mg/kg 200 Mal höher.
        • Das Risiko, welches durch die Aufnahme von Glyphosat für den Menschen besteht, bewertet in Deutschland die Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR). Eine Bewertung für Glyphosat finden Sie hier.
      • (2) Stoffen, die von Natur aus in Pflanzen vorkommen (hier: z.B. Pyrrolizidinalkaloide):
        • Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Stoffe, welche die Pflanze selbst gegen z.B. Fraßfeinde produziert. Die Biene nimmt diese dann beim Sammeln des Nektars auf. Für Bienen selbst sind PAs unschädlich.
        • In Deutschland gibt es keine Grenzwerte für diesen pflanzlichen Stoff.
        • Unsere Mitglieder richten sich beim Kauf und der Abfüllung des Honigs nach den Empfehlungen des BfR.
        • Der vom BfR zugrunde gelegte Referenzwert geht von 237 µg/kg Körpergewicht sowie einer 10.000fachen Sicherheitsmarge aus. Das ergibt bei einem Körpergewicht von 60 kg und einer täglichen Honigzufuhr von 20 g eine Aufnahme von 71 µg PA. Mehr Informationen finden Sie hier.

Unsere Position:

  • Laut BfR hat Honig bei Kindern und Erwachsenen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die PA-Gesamtaufnahme. Daher sind die Mitglieder des Honig-Verbands darauf bedacht, die Werte durch Auswahl der Honige weiter zu reduzieren.
  • Der Honig-Verband ist in großem Maße daran interessiert, für Verbraucher noch mehr Klarheit und Transparenz beim Thema der kritischen pflanzlichen Stoffe herzustellen. Aus diesem Grund wird es hierzu in Kürze eine Veröffentlichung auf der Website des Honig-Verbandes geben.

Zur Aussage „Sortenhonig schwer kontrollierbar“

Richtig ist:

  • Honig stammt nie zu 100% von nur einer Pflanze. Selbst bei speziellen Honigsorten wie Akazien – oder Rapshonig finden sich bei der mikroskopischen Analyse Pollenarten von vielen verschiedenen Pflanzen. Grundsätzlich gilt aber: Honigbienen sind blütensteht. Das bedeutet, dass sie im Gegensatz zu anderen Blütenbesuchern, so lange die Blüten derselben Pflanzenart anfliegen, bis diese nicht mehr blüht. Für die Pflanze ist dies von Vorteil, da so ihr Pollen zur richtigen Pflanze gelangt. Es findet von Natur aus durch die Biene eine Vermengung verschiedener Blüten-, Nektar- oder Honigtau-Quellen – abhängig vom Futterangebot für die Bienen – statt.
  • Honig darf als sortenrein deklariert werden, wenn er den Sortenanforderungen entspricht. Hierzu zählen vor allem ein sortentypischer Geschmack, ein sortentypisches Aussehen und eine sortentypische Konsistenz. Analytische Merkmale dienen zur weiteren Bestätigung der Sortenbezeichnung.

Unsere Position:

  • Der Honig-Verband und seine Mitglieder verpflichten sich, nach Vorgaben der Honigverordnung und den Leitsätzen abzufüllen.

Der Honig-Verband geht davon aus, dass alle durch die Stiftung Wartentest untersuchten Honige den angegebenen Sortendeklarationen entsprechen. Die Mitglieder des Honig-Verbands e. V. verpflichten sich der Reinheit des Honigs. Eine Verfälschung von Honig wird abgelehnt.

Hintergrundinformationen zum Test: Die Stiftung Warentest hat 36 Honige verschiedener Sorten und Herkunft anhand verschiedener Kriterien getestet. Neben der Sensorik wurde das Pollenspektrum und die mikroskopischen Auffälligkeiten, die Grundmerkmale, die Verpackung, die Deklaration sowie das Vorkommen von „kritischen Stoffen“ geprüft. Das detaillierte Vorgehen und die Prüfmethoden sind hier abrufbar. In dem Beitrag von Stiftung Warentest werden die genauen Kriterien, die der Redaktion zur Beurteilung möglicher Wärmeschäden zugrunde liegen, nicht genannt. Aus diesem Grund kann eine finale Einschätzung und Einordung der Ergebnisse nicht erfolgen.