Die Honigrichtlinie

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07.09.2020

Die Kennzeichnungspflicht wirkt

Als Honigliebhaber hat man es hierzulande gut: der Honig in unseren Supermärkten ist nicht nur schmackhaft, sondern zudem immer auch von hoher Qualität gekennzeichnet. Doch auch beim Urlaub im europäischen Ausland kann beruhigt zum Honigglas gegriffen werden. Damit die Honig-Qualität in Europa jederzeit gewährleistet ist, verabschiedete die Europäische Union bereits 2001 die sogenannte Honigrichtlinie (Richtlinie 2001/110/EG) und aktualisierte diese nochmals im Jahr 2014. Diese regelt nicht nur, welche Angaben auf einem Honigglas zu finden sein müssen, sondern auch die genaue Zusammensetzung von Honig, der in Europa in den Handel gelangen darf.

 

Alles nur von den Bienen

Im Rahmen der Honigrichtline regelt die EU, was in den Mitgliedstaaten als Honig verkauft werden darf. So definiert der europäische Gesetzgeber Honig grundsätzlich als natursüßen Stoff, der von Bienen produziert wird. Dieser natursüße Stoff, so die Richtlinie weiter, besteht aus verschiedenen Zuckerarten wie Glucose und Fructose, aus verschiedenen organischen Säuren, Enzymen sowie festen Partikeln, die die Bienen beim Honigsammeln mit aufgenommen haben. Auch Pollen zählen als natürlicher Bestandteil des Honigs.

Mit der Honigrichtlinie stellt die EU sicher, dass Honig ein von Bienen produziertes Naturprodukt bleibt. Denn die Honigrichtlinie untersagt jede Zugabe von fremden Lebensmitteln oder anderen Stoffen. Dazu zählen auch die Zugabe von Zucker, Zuckersirup oder Wasser. Neben der untersagten Zugabe von Fremdstoffen ist zudem auch der Entzug von honigeigenen Bestandteilen verboten, außer wenn dies bei der Reinigung des Honigs von Fremdstoffen unvermeidbar ist. Damit steht die Richtlinie auch im Einklang mit der Codex-Alimentarius-Norm für Honig der Vereinten Nationen (Codex Stan 12-1981).

 

Wissen, was drin ist

Die Honigrichtlinie regelt nicht nur, aus welchen Inhaltsstoffen Honig bestehen darf und dass dieser ein reines Naturprodukt bleiben muss. Damit die Kundinnen und Kunden auch umfassende Informationen über den Honig im Supermarkt bekommen, legt die Honigrichtlinie fest, welche Angaben die Abfüller auf dem Honigglas vermerken müssen. Grundsätzlich gilt, dass Honig nur als unverändertes Naturprodukt tatsächlich auch mit der Verkehrsbezeichnung Honig in den Supermarkt gelangen darf. Ergänzungen an der Verkehrsbezeichnung, zum Beispiel Yucatanhonig oder Gebirgsblütenhonig, sind zulässig, wenn sich der Honig durch einen überwiegenden Anteil durch besondere Merkmale, wie der regionalen oder topografischen Herkunft auszeichnet. Aber auch die Erwähnung der Pflanze oder Blüte, der der Honig überwiegend entspringt, dürfen genannt werden (z.B. beim Rapshonig oder Lindenblütenhonig). Einzig Backhonig ist davon ausgenommen, dieser muss zudem den Hinweis „nur zum Backen und Kochen“ tragen. Daneben muss auch das Herkunftsland des Honigs angegeben werden. Wenn der Honig aus zwei oder mehr Ländern stammt, wird das Herkunftsland durch die Angaben „Mischung aus EU-Ländern“, „Mischung aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ersetzt. Damit gewährleistet die Honigrichtlinie, dass die Verbraucher immer über die Herkunft des Honigs aufgeklärt sind.

Aber nicht nur die Verkehrsbezeichnung und die Herkunft müssen auf dem Honigglas vermerkt sein. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Informationen über den Honig erlangen, sind zahlreiche weitere Hinweise auf dem Honigglas zu finden. Es werden beispielsweise Name und Anschrift des Abfüll-Betriebs, das Füllgewicht, eine Losnummer oder das taggenaue Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Dank dieser zahlreichen Angaben können die Endverbraucher sicher sein, dass sie beim Kauf von Honig alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Kaufentscheidung benötigen.

 

Wo Honig draufsteht, ist auch Honig drin

Damit Honig in den Einzelhandel gelangt, muss dieser immer hohe Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Honigrichtlinie geregelt. Es zeigt sich: die Honigrichtline hat sich über viele Jahre bewährt und ist weiterhin ein wichtiger Faktor dafür, dass die Endverbraucher nur hochwertigen Honig im Supermarktregal finden. Dabei bringen die Regelungen auch viele Vorteile für die Produktion mit sich. Denn die klaren Vorgaben der Honigrichtlinie sind für die Abfüller eine wichtige Orientierungshilfe bei der Einhaltung von hohen Qualitätsstandards und geben Ihnen Rechtssicherheit beim Einkauf und bei der Verarbeitung. Da die Richtlinie auch im Ausland Anwendung findet, wird der Im- bzw. Export von qualitativ hochwertigem Honig sichergestellt. Die hohen Anforderungen durch die Honigrichtlinie garantieren also die hohe Qualität des süßen Naturprodukts und sind somit ein weiterer Grund, dass der Griff zum Honigglas eine richtige Entscheidung beim Einkauf ist. Vor allem aber profitieren die Bienen, denn eine hohe Honigqualität stärkt nicht nur ihr Ansehen in der Öffentlichkeit, die Produktion von hochwertigem Honig sichert auch langfristig ihr Überleben.

 

Quellen