Die EU-Honigrichtlinie

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31.07.2024

 

Die Kennzeichnungspflicht wirkt

Als Honigliebhaber:in hat man es hierzulande gut: der Honig in unseren Supermärkten ist nicht nur schmackhaft, sondern zudem stets von hoher Qualität gekennzeichnet. Auch beim Urlaub im europäischen Ausland kann beruhigt zum Honigglas gegriffen werden. Damit die Honig-Qualität in Europa jederzeit gewährleistet ist, verabschiedete die Europäische Union bereits 2001 die sogenannte EU-Honigrichtlinie (Richtlinie 2001/110/EG) und aktualisierte diese jeweils in den Jahren 2014 und 2024. Die EU-Honig-Richtlinie regelt einerseits, was in der EU als „Honig“ verkauft werden darf und macht Vorgaben zum Beispiel zum zulässigen Wassergehalt. Andererseits schreibt sie vor, welche Angaben auf einem Honigglas zu finden sein müssen.

 

Alles nur von den Bienen

Die europäische Gesetzgebung definiert Honig grundsätzlich als natursüßen Stoff, der von Bienen der Art Apis mellifera auf natürliche Weise hergestellt wird. Dieser natursüße Stoff, so die Richtlinie weiter, besteht aus Zuckerarten wie Glucose und Fructose, aus verschiedenen organischen Säuren und Enzymen sowie festen Partikeln, die die Bienen beim Honigsammeln mit aufgenommen haben. Auch Pollen zählen als natürlicher Bestandteil von Honig. Zusätze jeglicher Art sind verboten. Dazu zählen auch die Zugabe von Zucker, Zuckersirup oder Wasser. Ebenso unzulässig ist der Entzug von honigeigenen Bestandteilen, es sei denn, dies ist bei der Reinigung des Honigs von Fremdstoffen unvermeidbar. Damit steht die Richtlinie auch im Einklang mit der Codex-Alimentarius-Norm für Honig der Vereinten Nationen (Codex Stan 12-1981). Nur Honig, der den genannten Kriterien entspricht, darf innerhalb der EU auch als „Honig“ bezeichnet zum Verkauf angeboten werden.

 

Wissen, woher der Honig kommt

Die EU-Honigrichtlinie regelt nicht nur, aus welchen Inhaltsstoffen Honig bestehen darf und dass dieser ein reines Naturprodukt bleiben muss. Damit die Verbrauchenden beim Kauf von Honig stets umfassend informiert sind, legt sie auch fest, welche Angaben der abfüllende Betrieb auf dem Honigglas vermerken muss. Zusätzliche Angaben zu besonderen Merkmalen sind zulässig, wenn der Honig diese zu einem überwiegenden Anteil aufweist. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Bienen bei der Produktion des Honigs überwiegend eine bestimmte Pflanze oder Blüte angeflogen haben (z.B. beim Raps- oder Lindenblütenhonig), oder wenn der Honig überwiegend aus einer bestimmten (topografischen) Region kommt (z.B. Yucatan- oder Gebirgsblütenhonig).

 

Daneben muss auch das Herkunftsland des Honigs angegeben werden. Bisher war es zulässig, bei Honig, der aus zwei oder mehr Ländern stammt, das Herkunftsland durch die Angaben „Mischung aus EU-Ländern“, „Mischung aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ zu ersetzen. Mit der jüngsten Revision der EU-Honigrichtlinie in 2024 hat die Gesetzgebung bestimmt, dass nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten zukünftig alle Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge entsprechend der Mengenanteile in der Honigmischung auf dem Etikett stehen müssen. Ergänzend müssen Prozentangaben die Mengenanteile spezifizieren (z.B. 45% Ukraine, 35% Argentinien, 20% Ungarn). In den nächsten Monaten müssen die Mitgliedstaaten noch national entscheiden, ob sie den Marktteilnehmenden die Option einräumen, nur die Prozentangaben der vier Herkunftsländer mit den größten Anteilen auf dem Etikett sowie der Angabe aller weiterer Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge ohne weitere Angaben zu kennzeichnen. Um den bürokratischen und organisatorischen Aufwand gering zu halten, empfiehlt der Honig-Verband, eine möglichst einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten anzustreben.

Als weitere Hinweise werden auf dem Honigglas beispielsweise Name und Anschrift des Abfüll-Betriebs, das Füllgewicht, eine Losnummer oder das taggenaue Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben.

 

Wo Honig draufsteht, ist auch Honig drin

Die strengen Anforderungen der EU-Honigrichtlinie werden regelmäßig von Behörden und den honig-abfüllenden Betrieben selbst geprüft. Dabei kommen moderne Analysemethoden zum Einsatz, die laufend verbessert werden. So können Verbrauchende im Supermarkt stets sicher sein, ein hochwertiges Naturprodukt zu erhalten – egal, ob der Honig aus Deutschland oder aus der ganzen Welt kommt.