Honig-Verband begrüßt Abstimmung im EU Parlament zur Änderung der EU Honig-Richtlinie

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05.05.2017

Der Honig-Verband begrüßt die aktuelle positive Abstimmung im EU Parlament über den Gesetzesvorschlag zur Änderung der EU Honig-Richtlinie. Die vorgeschlagene Modifikation der Richtlinie stellt klar: Blütenpollen sind keine Zutat im Honig, sondern ureigenster und wertbestimmender Bestandteil des Honigs. Diese Sichtweise wird von einer großen Mehrheit in der EU geteilt und wurde mit der jüngsten Abstimmung bestätigt.

Die Änderung der EU Honig-Richtlinie wurde notwendig in Konsequenz auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. September 2011, in dem
– anders als bisher – Blütenpollen als Zutat im Honig bewertet wurden. Mit der aktuellen Abstimmung wird nun Rechtssicherheit für alle am Honig-Handel Beteiligte geschaffen.

Honig ist ein natürliches Lebensmittel und kein zusammengesetztes Produkt. Dies entspricht auch dem Verständnis der Verbraucher. Anders als bei Gebäck, bei dem der Bäcker verschiedene Zutaten dem Teig hinzufügt, sind Blütenpollen, deren maximaler Anteil im Honig 0,1 Prozent ausmacht, ein honigeigener Bestandteil, den die Bienen beim Sammeln des Nektars eintragen.

Auch alle bisher geltenden gesetzlichen Regelungen für Honig legen seit Jahrzehnten fest, dass dem Honig keine anderen Stoffe hinzugefügt werden dürfen. Mit der Pollenanalyse wird im Übrigen seit vielen Jahren die Sortenreinheit und die Herkunft des Honigs bestimmt. Diese Möglichkeit würde durch die Definition des Pollens als Zutat gefährdet werden. Auch aus diesem Grund ist die aktuelle Klarstellung aus Sicht des Honig-Verbands wichtig und richtig.

Die Schlussfolgerungen des EuGH vom 6. September 2011 bleiben weiter bestehen. Die EU-Verordnungen für genveränderte Lebens- und Futtermittel sind – wie für andere Lebensmittel – auch auf Honig anwendbar.

Von der jüngsten Änderung unberührt bleibt insbesondere die Tatsache, dass für Honig mit Pollen von in der EU nicht zugelassenen Genpflanzen weiterhin die Nulltoleranz gilt. Dieser Honig darf also nicht in den Verkehr gebracht werden. Das wird durch regelmäßige Analysen der dem Verband angeschlossenen Unternehmen, des Handels und der Lebensmittelüberwachung sichergestellt.

Der Download steht hier bereit:

Pressemitteilung – Honig-Verband begrüßt Abstimmung im EU Parlament