Mythen zur Herkunft von Honig

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25.06.2018

Honig zählt weltweit zu den beliebtesten natürlichen Süßungsmitteln. Der Verbrauch pro Kopf beträgt in Deutschland etwa ein Kilo pro Jahr. Diese hohe Nachfrage nach Honig kann nicht nur durch den Honig der heimischen Bienen gedeckt werden. Deshalb wird Honig zunehmend nach Deutschland importiert. Auch die Europäische Union ist kein „Selbstversorger“ in der Honig-Produktion. Ungefähr 40 Prozent des Honigs müssen aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, um den gesamten Bedarf zu decken. Die Qualität des importierten Honigs steht dem aus Deutschland jedoch in Nichts nach.

Die EU-Honig-Richtlinie ist der Qualitätsmaßstab

Die Qualität wird durch hohe Standards garantiert. In der Europäischen Union sind die verschiedenen Kriterien in der EU Honig-Richtlinie festgeschrieben. Diese stellt sicher, dass alle in der EU gehandelten Honigsorten fernab von deren Herkunft bestimmten Qualitätsstandards entsprechen müssen. Diese EU-weit gültigen Qualitätskriterien garantieren eine konstant hohe Qualität in der Farbe sowie im Geschmack des Honigs. Das Herkunftsland ist für die Qualität somit nicht entscheidend.

Deklaration von Honig aus unterschiedlichen Ländern

Honig ist ein natürliches Produkt. Laut einer Verbraucherbefragung sind der Preis, der Geschmack und das Aussehen die wichtigsten Kriterien für die Konsumenten bei der Kaufentscheidung. Die Honigernte wird jedoch im hohen Maße von äußeren Umständen, wie dem Wetter, beeinflusst. Um Verbrauchern dennoch immer Honig mit den gleichen Eigenschaften – wie Farbe, Konsistenz und Geschmack – bieten zu können, werden Cuvées aus der Vielzahl der verschiedenen vom Imker gelieferten Honige kreiert. Dabei verwenden Honigabfüller auch Honig aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Das bedeutet: Bei der Abfüllung eines Sortenhonigs wie beispielsweise Rapshonig können bei der Abfüllung Chargen aus unterschiedlichen Ländern gemischt werden. Besteht der Honig aus Anteilen unterschiedlicher EU-Länder, so genügt die Kennzeichnung „Mischung von Honig aus EU-Ländern“.

Wird Honig aus unterschiedlichen Herkunftsländern auch außerhalb der Europäischen Union kreiert, ist er laut der EU Honig-Richtlinien 2001/110 sowie der Änderungsrichtlinie 2014/63 als „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU- Ländern“ zu deklarieren. Von dieser Vorgaben dürfen die Hersteller nicht abweichen.

Am Ende ist der Schlüssel zum Geschmack sowie der Qualität des Honigs die Nektarquelle und die gute Imkerei.