05.03.2026
Alle Mitgliedsunternehmen haben den Code of Practice des Honig-Verbands unterzeichnet. Damit bekräftigen sie ihre gemeinsame Verpflichtung zu klaren Qualitäts- und Kontrollstandards im Honighandel.
Die Grundlage wurde 2024 von den Mitgliedern beschlossen und ist seitdem in Kraft. Sie bildet den verbindlichen Rahmen für die Arbeit der Mitgliedsunternehmen.
Der Honig-Verband steht für Reinheit und Authentizität von Honig
Seit über 70 Jahren setzt sich der Honig-Verband für die Reinheit und Authentizität von Honig ein. Seine Mitgliedsunternehmen legen großen Wert auf die Qualität des importierten und abgefüllten Naturprodukts.
Mit dem Code of Practice hat der Verband einen klaren Rahmen geschaffen, der Empfehlungen für interne Abläufe, die Zusammenarbeit mit Lieferanten und das Lieferkettenmanagement formuliert.
Honig – ausschließlich ein Naturprodukt der Biene
Die rechtlichen Vorgaben für Honig, unter anderem die EU-Honig-Richtlinie (2001/110/EG), legen fest: Honig ist ausschließlich ein Produkt der Honigbiene Apis mellifera. Zusätze sind unzulässig.
Leider gibt es dennoch immer wieder Versuche, Honig – zum Beispiel durch die Zugabe von Fremdzuckern – zu verfälschen. Der Honig-Verband und seine Mitgliedsunternehmen distanzieren sich entschieden von Marktteilnehmer:innen, die unlautere Praktiken anwenden.
Für die Mitgliedsunternehmen ist es selbstverständlich, hohe Standards anzusetzen, um Verfälschungen zu erkennen, ihre Verbreitung zu vermeiden und eine konstant hohe Qualität ihres Honigs zu gewährleisten.
Der Code of Practice bündelt diese Anforderungen und ergänzt den bestehenden Compliance-Leitfaden des Honig-Verbandes sowie den 2022 verabschiedeten Code of Conduct zu Menschenrechten und Umweltschutz. Mit der Unterzeichnung durch alle Mitgliedsunternehmen wird diese gemeinsame Grundlage nun auch formal dokumentiert.
Code of Practice HV 2026 1.1 unterzeichnet
Code of Practice HV 2026 1.1 english signed