Gepanschter Honig

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11. November 2024

Gepanschter Honig? Was ist dran an den Vorwürfen?

 

Stellungnahme des Honig-Verband e. V. zu gepanschtem Honig

Der Honig-Verband und seine Mitgliedsunternehmen stehen für den Vertrieb von authentischem und reinem Honig. Um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen qualitativ hochwertigen und echten Honig erhalten, nutzen die Mitgliedsunternehmen des Honig-Verbands akkreditierte Labore sowie etablierte und anerkannte Analyseverfahren. Vor dem Hintergrund des Pressestatements der European Professional Beekeepers Association (EPBA) und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds e.V. vom 28. September 2024 möchte der Honig-Verband die in dem Video getätigten Aussagen zur Qualität importierten Honigs daher näher beleuchten und hierzu Stellung nehmen.

 

Besorgnis über das Image des Produkts Honig

Der Honig-Verband ist besorgt darüber, dass das Produkt Honig aufgrund der nicht transparenten und der bisher für Honig nicht harmonisierten Methode zur DNA-Analyse, welche die EPBA nach eigenen Angaben genutzt hat, abgewertet wird. Die daraus gefolgerte Aussage, „80 % der Honige auf dem Markt seien gefälscht“, ist daher unseriös und nicht zutreffend. Solche wissenschaftlich nicht validierten Vorgehensweisen dienen nicht der Aufklärung, sondern schaden dem Image des Naturprodukts Honig und verunsichern die Verbraucher:innen.

 

Fehlende Angaben zum Analyseverfahren

Der Honig-Verband unterstützt die Harmonisierung von Analysenmethoden und setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, die Prüfung der Authentizität so sicher wie möglich zu machen. Die Europäische Kommission startete mit dem Joint Research Centre (JRC) zur Harmonisierung und zur Etablierung einer Referenzmethode im Jahr 2024 das auf drei Jahre ausgelegte „HarmHoney“-Projekt. In diesem Projekt arbeiten neben Expert:innen der Kommission und des JRC auch die Mitglieder des Honig-Verbands (insbesondere alle namhaften Branchenlabore) als Expert:innen mit. Jedoch wurde die Methode der DNA-Sequenzierung im Rahmen des „HarmHoney“-Projekts bisher nicht vorgestellt oder als Referenzmethode erwähnt.

 

Eine durch die akkreditierten Branchenlabore fundierte Beurteilung der Studie und der Ergebnisse der EPBA aus dem Pressevideo ist daher nicht möglich, da wesentliche Informationen zur Methodik, der zugrunde gelegten Datenbank, des Studiendesigns und der Auswahlkriterien der Proben fehlen. Stattdessen wird anhand der Ergebnisse der DNA-Methodik eine pauschalisierte Abwertung des gesamten Honigmarktes abgeleitet, obwohl die etablierten Analysenmethoden keine Auffälligkeiten ergaben. Aussagen zur „Erschmeckbarkeit“ von Honigverfälschungen sowie zu Preisindikatoren sind wissenschaftlich nicht belegt und deshalb grundsätzlich abzulehnen.

 

Honigmischungen und Qualität

Alle Honige, auch Honigmischungen, unterliegen den strengen Vorgaben der deutschen Honigverordnung. Der Honig-Verband und seine Mitglieder kontrollieren Honige nach dem Stand der aktuellen Technik und werden dabei von fachlich erfahrenen Speziallaboren unterstützt. Die Verbraucher:innen erwarten von ihrem Honig Vielfalt, Qualität und gleichbleibende sensorische Merkmale. Da Honig als Naturprodukt verschiedenen natürlichen Schwankungen, wie zum Beispiel klimatischen Veränderungen, unterliegt, kann der gleichbleibende Geschmack und weitere sensorische Merkmale nur durch die Mischung von Honigen verschiedener botanischer oder geografischer Herkünfte erreicht werden. Eine Mischung verändert dabei aber keinesfalls die Qualität des Produkts.

 

Engagement für Qualität und Transparenz

Die Mitgliedsunternehmen des Honig-Verbands verpflichten sich zu höchsten Qualitätsstandards und setzen auf etablierte und validierte Analyseverfahren. Der Verband spricht sich gegen unlautere Praktiken aus und unterstützt die Harmonisierung der Analyseverfahren aktiv im Rahmen des „HarmHoney“-Projekts. Mit ihrem eigenen Code of Practice haben sich die Mitgliedsunternehmen des Honig-Verbands zu diesen höchsten Qualitätsstandards freiwillig verpflichtet.

 

Auch Deutscher Imkerbund und Speziallabore ordnen Aussagen ein

Der Deutsche Imkerbund (DIB) weist in einer Stellungnahme von Oktober 2024 auf fehlende Angaben zur Analysemethode hin: „Aufgrund fehlender Informationen über die genaue Vorgehensweise und der Validierung der aktuellen Ergebnisse, ist uns deren abschließende Bewertung zurzeit nicht möglich.“ Zudem widerlegt der DIB in der Stellungnahme die Aussage der EPBA, dass die angewandte DNA-Analysemethode bereits in Neuseeland etabliert sei: „Wir müssen an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Information, die Methode werde bereits in Neuseeland eingesetzt, nicht zutrifft. In Neuseeland wird eine DNA-Analyse eingesetzt, die mit einem spezifischen DNA-Marker nach Manukapollen sucht und dazu PCR verwendet. Diese DNA-Analyse ist nicht mit der metagenomischen Analyse des estnischen Labors vergleichbar.“ Auch akkreditierte und spezialisierte Labore für Lebensmittel- und Honiganalytik wie FoodQS GmbH kritisieren fehlende Angaben zum Analyseverfahren, die eine wissenschaftliche Bewertung der Ergebnisse unmöglich machten.

 

Über den Honig-Verband

Der Honig-Verband e. V. ist die Stimme der deutschen Honigimporteure und -abfüller. Die Branche importiert jährlich 80.000 Tonnen im Gesamtwert von 250 Millionen Euro. Der Verband setzt sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für einen freien und fairen Warenhandel ein. Neben dem Abbau von Handelsbarrieren für Importeure, setzt sich der Honig-Verband auch mit Fragen des Lebensmittel- und Zollrechts auseinander. Hierfür stellt der Verband seinen Mitgliedern Positions- und Faktenpapiere als Informations- und Kommunikationsquelle zur Verfügung.

 

Quellen

Honig-Verband: Mischhonig: Die Mischung macht`s

Honig-Verband: Code of Practice

Deutscher Imkerbund: Information des Deutschen Imkerbundes zu DNA-Analysen von Honig

FoodQS GmbH: Stellungnahme zum Pressestatement der European Professional Beekeepers Association und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds