Code of Conduct: Leitlinien für eine nachhaltige Honigwirtschaft

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31.10.2022

Politischer Meilenstein: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die nationale Gesetzgebung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) normiert die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Gesetzgeber markiert damit einen umwelt- und menschenrechtlichen Meilenstein, der in den vergangenen Jahren nicht nur von internationalen Institutionen angetrieben wird, sondern die Unterstützung vieler Initiativen und zahlreicher Unternehmen findet. Das Gesetz soll der Verbesserung der globalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten definiert.

 

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das LkSG in Kraft, das bereits im Jahr 2021 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es gilt zunächst für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern mit Niederlassung in Deutschland. Ab 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Es ist zu erwarten, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) indirekt betroffen sein werden. Unmittelbar betroffene Betriebe, also jene mit über 3.000 Mitarbeitern, sind zur jährlichen Auskunft an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form eines Fragebogens verpflichtet. Die Berichtspflicht von betroffenen Unternehmen erfordert, dass bis spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres die erforderlichen Informationen elektronisch an das BAFA übermittelt werden und darüber hinaus für sieben Jahre auf der Website des Unternehmens öffentlich zugänglich bleiben müssen.

 

Unternehmen und Wirtschaft sind sich ihrer sozialen Verantwortung in Bezug auf Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und die Einhaltung der Menschenrechte bewusst. Dieses Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein in der Lieferkette gilt dabei sowohl gegenüber Lieferanten und Mitarbeitern als auch Kunden und Verbrauchern. Ein Blick hinter die Kulissen von Unternehmen und Verband verrät, wie praktisch und engagiert der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit behandelt werden kann.

 

Wir handeln: Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit Honig“

Bei der Mitgliederversammlung des Honig-Verbands im Juni 2021 wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit Honig“ beschlossen. Im Herbst 2021 tagte das Gremium das erste Mal, um einen Fahrplan für die folgenden Monate festzulegen. Eine erste Grundlage für die inhaltliche Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit Honig“ liegt für den Honig-Verband in den 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN). Wenngleich nicht alle 17 Ziele den Bereich Honig betreffen, schafft der globale Plan der UN-Agenda 2030 einen guten Überblick über die Aufgaben und Herausforderungen der Menschheit rundum Nachhaltigkeit.

 

In Sitzungen der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit Honig“ stellen regionale Imker- und Honigbetriebe aus Drittländern regelmäßig Best-Practice-Beispiele, die sich außerordentlich für eine nachhaltige Honigwirtschaft einsetzen, vor. Besondere Rücksicht wird daraufgelegt, dass alle drei Säulen der Nachhaltigkeit in den regionalen Betrieben und Lieferketten praktiziert werden. Danach sind Nachhaltigkeitsaspekte nach ihren ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu bewerten und dementsprechend in Verantwortung gegenüber Natur, Mensch und Wirtschaft zu berücksichtigen.

 

Unser Leitfaden: Grundsatzerklärung / Code of Conduct

Der Honig-Verband hat eine Mustergrundsatzerklärung bzw. einen Code of Conduct (zu Deutsch: Verhaltenskodex) entwickelt und diese als Orientierung für die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Code of Conduct soll interne und externe Partner über rechtliche und ethische Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette sensibilisieren. Das LkSG erfordert Analysen hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken. Im Zuge des Code of Conduct erklären die Unternehmen und Betriebe, dass sie ein Risikomanagementsystem und Compliance-Verfahren einrichten. Darin inbegriffen sind ein Beschwerdemanagementsystem und Analysen zu menschenrechtlichen und umweltgezogenen Risiken. Hervorzuheben ist, dass diese Verpflichtungen von den Unternehmen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner weitergegeben und abgefragt werden.

 

Die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden damit entlang der kompletten Liefer- und Wertschöpfungskette gewährleistet. Damit nimmt verbandsintern und zwischen den Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit in Lieferketten eine hohe Priorität ein. Die Mustergrundsatzerklärung dient dabei als Vorlage und Basis, um die Prinzipien und Leitlinien mit betriebseigenen und individuellen Nachhaltigkeitspunkten zu erweitern.

 

Zusätzlich der gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz spielen für die Honigwirtschaft Handel, Umwelt- und Tierschutz sowie Verpackungen eine wichtige Rolle. Technologie und Entwicklung unternehmen Anstrengungen, um möglichst emissionsarme Transport- und Logistikstrukturen zu etablieren, den Artenschutz für Insekten und Bienen zukunftsfest zu sichern und nachhaltige Verpackungsmaterialien der Produkte einzusetzen.

 

Auswirkungen weltweiter Krisen auf Nachhaltigkeitsbemühungen

Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor einer Reihe unerwarteter Konflikte und Ereignisse, die neue Probleme verursachen und die Nachhaltigkeitsbemühungen durchkreuzen. Ukrainekrieg, Pandemie, Dürren und daraus resultierende Lieferengpässe sind besondere Situationen, die ein außerordentliches Engagement und eine gemeinsame Kraftanstrengung zur Bewältigung erfordern. Ressourcen und Kapazitäten für die Nachhaltigkeitsbemühungen können folglich umverteilt, verlegt oder reduziert werden müssen, um größeren Schaden und drohende Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Wohlstand abzuwehren. Auch hier gilt es, die drei Säulen der Nachhaltigkeit im Gleichgewicht zu halten.

 

Europäische Initiativen und Perspektiven

Gleichzeitig zu den nationalen Entwicklungen des LkSG hat die Europäische Kommission mit dem Entwurf der „EU Directive on Mandatory Human Rights, Environmental and Good Governance Due Diligence“ einen eigenen Gesetzgebungsprozess initiiert, dessen Richtlinien den Mitgliedsstaaten Gestaltungsspielräume ermöglichen soll. Zu befürchten sind in diesem Zusammenhang ungleiche Belastungen und Anwendungsbereiche für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.

 

Zudem läuft derzeit die Konsultation hinsichtlich eines EU-Rechtsrahmens zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen. Mit dem horizontalen Gesetz schaffe die Europäische Kommission eine Grundlage für weitere Nachhaltigkeitsgesetzgebungsverfahren, die ebenfalls Kennzeichnungspflichten beinhalten könnten. Mit einem sogenannten „Call-for-Evidence“ habe die EU-Kommission zuletzt einen Vorschlag unterbreitet, die Einfuhren in die Europäische Union verbieten sollen, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Insbesondere KMU werden bei den voraussichtlichen Monitoringverpflichtungen Unterstützung erhalten müssen, um diese Kontrollen ressourcen- und kapazitätstechnisch sicher und zuverlässig einhalten zu können.

 

Ausblick

Honig ist und bleibt ein Naturprodukt. Deshalb ist das Engagement für Nachhaltigkeit wichtig. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz kommen Bienen und Blüten nicht nur zugute, sondern sind lebenserhaltend. Die Einhaltung umwelt- und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten schützt Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette. So kommt das Naturprodukt „Honig“ als sicheres und hochwertiges Qualitätsprodukt in unsere Supermarktregale und auf den Frühstückstisch.

 

Quellen

www.bafa.de

www.unric.org